Mietverwaltung · Rodgau und Rhein-Main
Mietverwaltung in Rodgau. Von einem Verwalter, der selbst vermietet.
Für private Vermieter und Kapitalanleger mit vermieteten Häusern: Wir gleichen Ihre Mieteingänge ab, erstellen die Nebenkostenabrechnung vor Ablauf der Frist und kümmern uns um Schäden, Handwerker und Mieterfragen. Sie bleiben Eigentümer und entscheiden bei größeren Ausgaben selbst.
- Preis
- ab 34,51 € pro Einheit
und Monat inkl. MwSt. - Rückmeldung
- innerhalb eines
Werktages - Schriftliches Angebot
- 5 Werktage nach
Unterlagencheck
Für wen
Passt die Mietverwaltung zu Ihrer Immobilie?
Mietverwaltung heißt: Wir betreuen Ihre Mieter und das Haus, das Ihnen allein oder gemeinsam mit Miterben gehört. Schon ab einer Wohneinheit.
Vermietetes Ein- oder Zweifamilienhaus
Auch wenn es nur eine Mietpartei gibt. Gerade dann landet jede Reparatur und jede Abrechnung direkt bei Ihnen.
Kleines Mehrfamilienhaus
Mehrere Mietparteien, ein Eigentümer. Hier summieren sich Abrechnungen, Mieterwechsel und Instandhaltung am schnellsten.
Geerbtes Haus oder Erbengemeinschaft
Wir übernehmen die laufende Vermietung als neutrale Stelle. Auf Wunsch sehen alle Miterben dieselben Unterlagen im Eigentümerportal.
Sie vermieten eine einzelne Eigentumswohnung in einem Haus mit eigener WEG-Verwaltung? Dann ist die Sondereigentumsverwaltung das passende Angebot.
Zur SondereigentumsverwaltungLeistungen
Was die Mietverwaltung im Grundpreis enthält
Vier Aufgabenbereiche, die neben dem Beruf am meisten Zeit kosten. Alles, was wir erledigen, sehen Sie im Eigentümerportal.
Miete und Konto
- Mieteingänge jeden Monat abgleichen
- Zahlungserinnerung und schriftliche Mahnung
- Mietkautionen verwalten
- Miete auf Ihr Konto oder über unser Treuhandkonto, wie Sie möchten
Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung erstellen und vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist zustellen
- Belege von Versorgern und Messdienst einholen
- Vorauszahlungen bei Bedarf anpassen
- Rückfragen Ihrer Mieter zur Abrechnung beantworten
Haus und Handwerker
- Schadensmeldungen Ihrer Mieter mit Foto im Portal
- Handwerker beauftragen und nachhaken, bis der Schaden behoben ist
- Regelmäßige Objektbegehung mit Protokoll
- Ab welchem Betrag Sie vorher entscheiden, legen wir gemeinsam fest
Mieter und Verträge
- Ansprechpartner für Ihre Mieter
- Mieterhöhungen prüfen und umsetzen: nach Mietspiegel, Index oder Staffel
- Kündigungen und Schriftverkehr bearbeiten
- Gesetzliche Fristen im Blick, etwa bei Heizkosten und Mietrecht
Auf Wunsch zusätzlich
Vereinbaren wir individuell und weisen sie im Angebot gesondert aus.
- Neuvermietung mit Besichtigung und Bonitätsprüfung
- Wohnungsübergabe und Abnahme mit Protokoll
- Jahresaufstellung für Ihre Steuererklärung
- Begleitung größerer Sanierungen
Sie suchen nur einen neuen Mieter und möchten danach selbst verwalten? Dann passt unsere Vermietung ohne Verwaltung.
Ihre Kontrolle
Sie geben Arbeit ab, nicht die Entscheidungen
Viele Vermieter zögern, weil sie nicht wissen, was mit ihrem Geld und ihrem Haus passiert. Deshalb legen wir drei Dinge vorher mit Ihnen fest.
Ihr Geld
Die Miete geht weiter auf Ihr eigenes Konto, und wir prüfen die Eingänge. Oder sie läuft über unser Treuhandkonto und wird Ihnen monatlich ausgezahlt. Sie wählen.
Ihre Freigaben
Kleine Reparaturen beauftragen wir direkt, damit Ihr Mieter nicht wartet. Ab welchem Betrag wir vorher fragen, bestimmen Sie.
Ihr Überblick
Abrechnungen, Mietverträge und den Stand jeder Schadensmeldung sehen Sie im Eigentümerportal, auch abends und am Wochenende.
Warum MWH365
Ein Verwalter, der dieselben Abende kennt
„Ich vermiete selbst. Ich weiß, wie es ist, abends Belege zu sortieren, weil die Frist für die Nebenkostenabrechnung näher rückt. Diese Abende sollen Sie zurückbekommen.
Und wenn bei Ihrem Mieter die Heizung ausfällt, soll er nicht dreimal anrufen müssen, bis sich jemand kümmert.“
Justinus LudwigGeschäftsführer, Mein Wohlfühlheim GmbH
Kosten
Was kostet die Mietverwaltung?
Abgerechnet wird pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und Monat. Den genauen Preis bestimmen die Zahl der Einheiten, der Zustand des Hauses und die Zusatzleistungen, die Sie wünschen.
Mietverwaltung
ab 34,51 €
pro Einheit und Monat, inkl. 19 % MwSt. (29 € netto)
Für sehr kleine Objekte gilt ein Mindestbetrag pro Monat. Wie sich Ihr Preis zusammensetzt, erklären wir Ihnen im ersten Gespräch.
Im Grundpreis
- Mieteingänge, Mahnungen, Kautionen
- Nebenkostenabrechnung
- Handwerker und Schadensmeldungen
- Regelmäßige Objektbegehung
- Mieterhöhungen
- Eigentümerportal
Gesondert vereinbart
- Neuvermietung
- Wohnungsübergabe und Abnahme
- Jahresaufstellung für die Steuer
- Begleitung größerer Sanierungen
Ihr Angebot liegt 5 Werktage nach dem Unterlagencheck vor, schriftlich und mit allen Preisen. Jeder Posten steht einzeln drin.
Ablauf
So wechseln Sie zu uns, auch von einer bisherigen Verwaltung
Ob Sie bisher selbst verwaltet haben oder eine andere Verwaltung beauftragt ist: Die Übergabe organisieren wir.
-
Anfrage
Über das Formular oder per Telefon. Ein paar Angaben zu Ihrem Haus genügen.
Antwort innerhalb eines Werktages -
Gespräch über Ihr Haus
Wir sprechen über Mietverträge, die letzte Nebenkostenabrechnung und offene Themen wie anstehende Reparaturen.
-
Schriftliches Angebot
Mit Grundpreis, Zusatzleistungen und dem Starttermin. Sie entscheiden in Ruhe.
5 Werktage nach Unterlagencheck -
Start zum Monatsersten
Wir informieren Ihre Mieter, übernehmen Kautionen und Unterlagen vom Vorverwalter und richten Ihren Zugang zum Eigentümerportal ein.
Region
Mietverwaltung Rodgau und Kreis Offenbach
Unser Büro liegt in der Senefelderstraße in Rodgau. Häuser in Jügesheim, Dudenhofen, Nieder-Roden, Hainhausen und Weiskirchen erreichen wir in wenigen Minuten, Offenbach, Hanau und Seligenstadt in rund 20 Minuten. Wenn ein Handwerker Zugang braucht oder ein Wasserschaden begutachtet werden muss, sind wir schnell vor Ort.
- Rodgau
- Offenbach am Main
- Dietzenbach
- Rödermark
- Heusenstamm
- Obertshausen
- Seligenstadt
- Hanau
- Dreieich
- Neu-Isenburg
Die Regeln vor Ort kennen
Ob bei einer Neuvermietung die Mietpreisbremse gilt, entscheidet in Hessen die Gemeinde. Im Kreis Offenbach gilt sie zum Beispiel in Dietzenbach, Dreieich und Neu-Isenburg, in Rodgau nach bisherigem Stand nicht. Die Liste wird gerade neu gefasst, weil die bisherige hessische Mieterschutzverordnung am 25. November 2026 ausläuft. Bei jeder Neuvermietung und Mieterhöhung prüfen wir, was für Ihr Haus gilt.
Häufige Fragen
Was Vermieter vor der Entscheidung wissen wollen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 06106 6277570
Was kostet die Mietverwaltung bei MWH365?
Die Mietverwaltung beginnt bei 34,51 € pro Einheit und Monat inklusive Mehrwertsteuer (29 € netto). Für sehr kleine Objekte gilt ein Mindestbetrag pro Monat. Den genauen Preis bestimmen die Zahl der Einheiten, der Zustand des Hauses und gewünschte Zusatzleistungen. Ihr schriftliches Angebot erhalten Sie fünf Werktage nach der Durchsicht Ihrer Unterlagen.
Verwalten Sie auch ein einzelnes vermietetes Haus?
Ja, schon ab einer Wohneinheit, also auch ein vermietetes Einfamilienhaus. Gehört Ihre Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft mit eigener WEG-Verwaltung, ist die Sondereigentumsverwaltung das passende Angebot.
Läuft die Miete über Ihr Konto?
Das entscheiden Sie. Die Miete kann weiter auf Ihr eigenes Konto gehen, dann gleichen wir die Eingänge jeden Monat ab. Oder sie läuft über unser Treuhandkonto, und Sie erhalten den Betrag monatlich ausgezahlt.
Was passiert, wenn ein Mieter nicht zahlt?
Wir sehen den fehlenden Eingang beim monatlichen Abgleich, erinnern Ihren Mieter und mahnen schriftlich. Reicht das nicht, besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte. Ob ein Anwalt eingeschaltet wird, entscheiden Sie. Dessen Kosten sind nicht im Verwalterpreis enthalten.
Wer entscheidet über Reparaturen?
Kleine Reparaturen beauftragen wir direkt, damit Ihr Mieter nicht wartet. Ab welchem Betrag wir Sie vorher fragen, legen wir zu Beginn gemeinsam fest. Jeden Auftrag und jede Rechnung sehen Sie im Eigentümerportal.
Müssen bis Ende 2026 neue Zähler eingebaut werden?
Für die Heizkostenabrechnung ja. Nach § 5 der Heizkostenverordnung müssen Zähler und Heizkostenverteiler in vermieteten Wohnungen bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar sein. Sonst dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten kürzen. Übernehmen wir Ihr Haus, prüfen wir, ob Ihre Messtechnik die Vorgabe erfüllt.
Gilt in meiner Gemeinde die Mietpreisbremse?
Das hängt in Hessen von der Gemeinde ab. Im Kreis Offenbach gilt sie zum Beispiel in Dietzenbach, Dreieich und Neu-Isenburg, in Rodgau nach bisherigem Stand nicht. Die bisherige Verordnung läuft am 25. November 2026 aus, eine neue Fassung ist in Vorbereitung. Wir prüfen die Regeln bei jeder Neuvermietung und Mieterhöhung für Ihr Haus.
Wie lange binde ich mich?
Verträge für die Mietverwaltung laufen in der Regel 24 Monate. Kürzere Laufzeiten sind nach Absprache möglich.
Wie läuft der Wechsel von meiner bisherigen Verwaltung?
Sie kündigen den bisherigen Verwaltervertrag, beim Schreiben unterstützen wir Sie. Den Starttermin legen wir im Angebot fest, meist zu einem Monatsersten. Wir fordern Mietverträge, Kautionen und Abrechnungen beim Vorverwalter an und informieren Ihre Mieter.
Anfrage
Beschreiben Sie Ihr Haus in zwei Minuten
Ich melde mich innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen, mit einer ersten Einschätzung, ob und wie wir die Mietverwaltung für Ihr Haus übernehmen.
Justinus LudwigGeschäftsführer
- Telefon
- 06106 6277570
- Erreichbar
- Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
- Büro
- Senefelderstraße 1, 63110 Rodgau
- info@mwh365.de
Ihre Anfrage
Ein paar Eckdaten zu Ihrem Objekt genügen, damit Ihre Hausverwaltung in Rodgau Ihnen gleich eine passende Antwort geben kann.
Das Formular wird geladen. Sie erreichen uns auch direkt unter 06106 6277570 oder info@mwh365.de.